Normalerweise ist es jetzt auch so das sehr deutlich darauf hingewiesen werden muss das das ein Abo ist etc.
Wenn das nicht der Fall ist oder es nur schwer leserlich ist kann man dagegen vorgehen.Die AGB durchzulesen wird glaube ich keiner machen weil es Seitenlange Texte sind , kurz überfliegen mehr macht aber auch keiner
Fakt ist es muss einen deutlichen Hinweis auf das Abo geben sonst gilt es glaube ich nicht.
