Am 25. Mai 2018 trat die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Nicht nur viele Bürger sind verunsichert, vor allem unter Firmen und Webseitenbetreibern macht sich die Angst vor Abmahnungen breit. Auch die Smart-Home-Branche bleibt nicht verschont.

Eigentlich soll die DSGVO nur eines: die Bürger vor Datenmissbrauch schützen. Das Resultat ist aber, zumindest vorerst, ein anderes. Mit Inkrafttreten der Verordnung macht sich schlagartig eine Welle der Unsicherheit breit. Schwammige Regelungen und ein Katalog harter Strafen haben dazu geführt, dass viele Anbieter ihre digitalen Angebote (erst einmal) offline nehmen. Die Angst vor einer Abmahnung ist einfach zu groß, denn die Bußgelder können bis zu 20 Millionen Euro betragen. Auch für viele private Blogger besteht das Risiko, unbeabsichtigt gegen die DSGVO zu verstoßen. Da eine tatsächliche Strafzahlung für sie fatal wäre, ist die Folge die gleiche: Viele private Websites werden einfach abgeschaltet.

Die neue Datenschutzverordnung gilt auch für Unternehmen in außereuropäischen Ländern, sofern sie Daten europäischer Nutzer verarbeiten. Infolgedessen wurden die Homepages vieler US-amerikanischer Medien zunächst für Nutzer mit europäischer IP-Adresse blockiert. Im Smart-Home-Bereich kam es zu kuriosen Fällen. So hörten beispielsweise die smarten Lampen der Firma Yeelight auf zu funktionieren. Auch einige Kühlschränke des Branchengiganten Samsung schalteten sich automatisch aus und konnten erst durch die Zustimmung zu den neuen Datenschutzrichtlinien wieder aktiviert werden.

Als Teil der Welt des Internet-of-things (IoT) sind Smart-Home-Geräte prinzipiell von den neuen Datenschutzvorschriften betroffen. Denn sie sammeln personenbezogene Daten, ohne dass der Nutzer diese selbst eingibt. Um wirklich zu beurteilen, für welches Gerät die Verordnung in Kraft getreten ist, muss man allerdings aufs Detail schauen. Werden die Geräte ausschließlich in einer Privatwohnung genutzt und die Daten nicht weiter übermittelt, so greift die DSGVO nicht. Tatsächlich sammeln aber die meisten Smart-Home-Geräte personenbezogene Daten, die auch außerhalb der eigenen vier Wände empfangen werden können und sollen. Um die Eigenschaften und Funktionsweise der verschiedenen Smart-Home-Geräte besser zu verstehen, sollten sich alle Nutzer vorab mit einer genauen Definition des Begriffes auseinandersetzen.

Dass ein Großteil der erhältlichen Smart-Home-Geräte (noch) nicht DSGVO-kompatibel sind, fand jüngst das Institut für Verbrauchpolitik ConPolicy im Rahmen des Abida-Forschungsprojekt Assessing Big Data heraus, das hier als PDF einsehbar ist. Die Studie bewertete alle getesteten Geräte als rechtlich angreifbar. Vor allem unvollständige und komplizierte Datenschutzerklärungen gaben Anlass zu Kritik.

Es bleibt zu hoffen, dass durch die neue Verordnung viele Hersteller den Punkt Datenschutz schon bei der Produktion berücksichtigen, und sich nicht danach erst Gedanken um die Verbraucherrechte machen, wie es bisher oft der Fall war.

Bildrechte: Flickr Hello, Smart Home Andrew Mager CC BY-SA 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten
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